Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sumedia B.V. -Jansbuitensingel 6-4-6811 AA- Arnheim

Artikel 1 – Definitionen und Begriffe

1. Sure ist Teil von Sumedia: der privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sumedia B.V. mit Sitz und Geschäftsstelle in Arnheim, Jansbuitensingel 6-4, 6811 AA, eingetragen bei der Handelskammer Arnheim unter der Nummer 62763180.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sumedia, wie unten und hier angegeben.

3. Internet: ein globales Computernetz, das Computer, Datenbanken und andere Telekommunikationseinrichtungen miteinander verbindet. Dieses Netz ermöglicht die Verbreitung von Informationen oder die Suche und den Versand von E-Mails.

4. Website: Eine zusammenhängende Sammlung von Internetseiten, die eine Gesamtheit von Informationen über eine bestimmte Organisation oder ein bestimmtes Thema bieten.

5. Hosting: die Bereitstellung (durch oder über Sumedia) von Computerkapazität bzw. Speicherplatz im Internet und die Erbringung von periodischen Dienstleistungen im weitesten Sinne;

(Lizenz-)Vertrag: Ein zwischen Sumedia und ihrem Kunden geschlossener Vertrag über die Bereitstellung von Softwareanwendungen und die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen von Sumedia.

7. Software-Anwendungen: alle Computer-Software/Software von Sumedia.

8. Kunde oder andere Partei: Die natürliche oder juristische Person, mit der Sumedia einen Vertrag über die Lieferung von Dienstleistungen oder Produkten durch Sumedia abschließt.

(Google) SEO-Optimierung 9: Verbesserung und Optimierung der Position einer Website in den Suchmaschinenergebnissen (einschließlich Google) mithilfe verschiedener Techniken.

Produkte und Dienstleistungen: die von Sumedia zu betreibenden Produkte und/oder Dienstleistungen, mit denen die vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Informationen elektronisch abgerufen und elektronische Nachrichten zwischen den Nutzern ausgetauscht werden können; dies umfasst unter anderem die Erstellung und Platzierung und Bewerbung einer Website, deren Hosting und alle anderen zusätzlichen und unterstützenden Produkte und Dienstleistungen.

Artikel 2 – Anwendbarkeit und allgemeine Bestimmungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, unter denen Sumedia dem Kunden Waren und/oder Dienstleistungen liefert, auch wenn diese Waren oder Dienstleistungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht (weiter) beschrieben sind.

2. Einem Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird von Sumedia ausdrücklich widersprochen. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sumedia kann nur schriftlich abgewichen werden. Abweichungen gelten nur für die Verträge, von denen abgewichen wurde, und nicht für zukünftige Rechtsverhältnisse.

3. Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder wegen ihres möglicherweise unangemessen belastenden Charakters nicht geltend gemacht werden kann, ist dieser Bestimmung eine Bedeutung zu geben, die ihrem Inhalt und Zweck so weit wie möglich entspricht, gegebenenfalls weniger weitreichend, so dass sie geltend gemacht werden kann.

Artikel 3 – Angebot und Vereinbarung

1. Alle Angebote von Sumedia sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben. Die Angebote sind 2 Monate lang gültig.

2. Ein Vertrag zwischen Sumedia und ihrem Kunden kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebots von Sumedia durch den Kunden zustande.

3. Sumedia ist nicht verpflichtet, den Kunden vor Vertragsabschluss auf elektronischem Wege (E-Mail) darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt und ob der Vertrag archiviert wird oder nicht.

4. Die Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen oder Verträge.

5. Änderungen des ursprünglich abgeschlossenen Vertrages zwischen Sumedia und ihrem Kunden sind erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem diese Änderungen von beiden Parteien mündlich oder schriftlich akzeptiert wurden.

Artikel 4 – Verpflichtungen von Sumedia

1. Sumedia führt die ihr erteilten Aufträge und die von ihr zu erbringenden Leistungen sorgfältig und fachkundig aus.

2. Sumedia stellt sicher, dass ihr Personal die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Qualitäten in Bezug auf Fachwissen und Erfahrung erfüllt.

3. Sumedia verpflichtet sich, die von ihr verwendeten Geräte und Systeme regelmäßig zu überprüfen und ordnungsgemäß zu warten und dafür zu sorgen, dass die Kapazität dieser Geräte und Systeme so groß ist, dass sie bei normalem Gebrauch nicht zu Störungen führt.

4. Sumedia übernimmt keine Garantie für die von ihr erbrachten Dienstleistungen. Er verpflichtet sich jedoch, beim ersten Anruf des Kunden alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu mobilisieren, um eventuelle Störungen und/oder Mängel unverzüglich zu beheben. Alle von Sumedia abzuschließenden Verträge über die Ausführung von Arbeiten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen sind Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen.

5. Sumedia wird keine (persönlichen) Daten an Dritte weitergeben, ohne vorher die Zustimmung des Kunden einzuholen.

6. Sumedia verpflichtet sich, vertrauliche Kundeninformationen vertraulich zu behandeln.

Artikel 5 – Verpflichtungen des Kunden

1. Der Kunde wird Sumedia nützliche und notwendige Daten, Informationen usw. stets rechtzeitig und möglichst vollständig zur Verfügung stellen und, soweit für die Ausführung der Arbeiten von Sumedia erforderlich, alle Einrichtungen an seinem/ihren Standort(en) zur Verfügung stellen.

2. Der Kunde garantiert, dass er alle angemessenen Anweisungen von Sumedia bezüglich der Nutzung der Dienstleistungen befolgt, um die Fortsetzung der Dienstleistungen in angemessener Weise durchzuführen, und dass er Sumedia in diesem Zusammenhang jede von Sumedia vernünftigerweise angeforderte Unterstützung gewährt.

3. Der Kunde stellt Sumedia von allen Ansprüchen Dritter hinsichtlich Schäden frei, für die eine Haftung von Sumedia gegenüber dem Kunden ausgeschlossen ist, insbesondere auch für Schäden als

Folge von:

a. Unsachgemäße Nutzung/fehlerhafte Installation und Bereitstellung falscher/unzulässiger Informationen und/oder Bilder auf einer Internetseite durch den Kunden, Mitarbeiter des Kunden und/oder Dritte;

b. Einbruch in und/oder Zugriff auf Computerprogramme/Internetseiten durch Dritte ohne Zustimmung des Kunden oder von Sumedia (Hacking);

c. Beleidigung und sonstige Verletzung der Rechte Dritter.

d. Missbräuchliche Nutzung der von Sumedia bereitgestellten Anwendungen.

4. Der Kunde sorgt für den Besitz und das ordnungsgemäße Funktionieren der notwendigen Hardware, Software, Peripheriegeräte und Anschlüsse, um die Nutzung der Dienstleistungen von Sumedia zu ermöglichen.

5. Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, die vom Kunden bei oder nach Abschluss eines Vertrages angeforderten Daten richtig, aktuell und vollständig anzugeben. Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen Sumedia zur Kündigung des Vertrages.

6. Der Kunde wird keine Anwendungen verwenden oder Handlungen vornehmen, von denen er (vernünftigerweise) weiß, dass sie für andere Kunden des Hosting-Dienstes von Sumedia nachteilig sind. Der Kunde wird die Serverkapazität und die Bandbreite normal nutzen.

7. Der Kunde nutzt den Hosting-Dienst in normaler Weise, was in jedem Fall keine Handlungen wie Spamming, E-Mail-Verleumdung und Hacking (und andere ähnliche Handlungen) umfasst.

8. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen von Sumedia geheim zu halten.

Artikel 6 – Haftung

1. Sumedia haftet nicht für Schäden jeglicher Art (direkt oder indirekt), Handelsverluste und sonstige Folgeschäden, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Sumedia zurückzuführen.

2. Die Gesamthaftung von Sumedia für Vertragsverletzungen ist auf eine Entschädigung in Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (ohne MwSt.) beschränkt. Handelt es sich um einen überwiegend langfristigen Vertrag (mehr als 6 Monate), wird der vereinbarte Preis auf die Summe der für bis zu 6 Monate vereinbarten Entschädigung festgesetzt (wobei ein niedrigerer Schadensbetrag keine 6-monatige Entschädigung und ein höherer Schadensbetrag eine maximale Entschädigung von 6 Monaten des langfristigen Vertrags zur Folge hat). Es muss sich um einen langfristigen Vertrag handeln, der von anderen zwischen dem Kunden und Sumedia geschlossenen Verträgen getrennt ist; ein einmaliger Vertrag oder ein kurzfristiger Vertrag kann im Falle einer Haftung nicht mit einem langfristigen Vertrag zusammengelegt werden.

3. Für Schäden durch extern beauftragte Dienstleistungen, Parteien oder die Nutzung von Plattformen externer Parteien, insbesondere, aber nicht ausschließlich (google) seo optimization, Zahlungsanbieter, externe Hosting-Provider, etc, etc haftet Sumedia nicht. Unbeschadet dessen gilt auch Artikel 11 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Sumedia haftet nicht für Schäden, die sich aus der Konzeption, Entwicklung und Schaffung von (Marken-)Namen, Logos, Bildmarken, Logos und dergleichen für Kunden ergeben, wenn sich herausstellt, dass diese bereits existieren und/oder als solche eingetragen sind.

5. Jede weitere Haftung, sei es für direkte oder indirekte Schäden, Kosten und Zinsen, ist ausgeschlossen.

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt

1. Alle von Sumedia an die Gegenpartei zu liefernden und gelieferten Waren bleiben Eigentum von Sumedia, bis alle Beträge, die die Gegenpartei für die gelieferten oder zu liefernden Waren oder für die im Rahmen dieses Vertrags geleisteten oder zu leistenden Arbeiten schuldet, bezahlt sind.

2. Wird die von Sumedia an den Kunden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gepfändet oder wird über den Kunden ein Zahlungsaufschub gewährt oder der Konkurs eröffnet, so hat der Kunde Sumedia unverzüglich zu informieren.

3. Alle unter 7.1 genannten Gegenstände müssen vom Kunden innerhalb einer Frist von 3 (sieben) Tagen nach Beendigung des (Lizenz-)Vertrags an Sumedia zurückgegeben werden.

4. Wenn die Gegenpartei ihren in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Sumedia berechtigt, ohne gerichtliche Intervention, die gelieferten Waren zu entfernen, und zwar aus folgenden Gründen

5. Eigentumsvorbehalt oder anderweitige Rücknahme des Eigentums von Sumedia.

Artikel 8 – Dauer und Beendigung

1. Ein Vertrag zwischen Sumedia und dem Kunden wird für eine bestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Der Vertrag kann, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, nur dann vorzeitig durch Auflösung beendet werden, wenn die andere Partei wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag vorwerfbar nicht erfüllt. Die Auflösung muss per Einschreiben erfolgen.

3. Die Auflösung kann nur für den Teil erfolgen, der von Sumedia nicht erfüllt wurde.

4. Beträge, die Sumedia vor der Auflösung für bereits erbrachte oder zu erbringende Leistungen in Rechnung gestellt hat, bleiben in vollem Umfang fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort zahlbar.

5. Sumedia kann den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Mitteilung an die Gegenpartei auflösen, wenn die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, wenn ihr ein (vorläufiger oder sonstiger) Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn sie anderweitig nicht in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, wenn die Gegenpartei arbeitsunfähig geworden ist oder wenn ihr Unternehmen aufgelöst oder eingestellt wird oder wenn die Gegenpartei, falls sie eine natürliche Person ist, stirbt. Sumedia haftet in keinem Fall für Schäden, die durch eine solche Auflösung entstehen.

6. Die Parteien können die Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen kündigen, jedoch nur mittels eines von beiden Parteien unterzeichneten Schriftstücks.

Artikel 9 – Kontinuierliche Kooperationen

1. Definition und Anwendung: Kontinuierliche Zusammenarbeit bedeutet eine langfristige Geschäftsbeziehung zwischen Sumedia und einem Kunden, die auf die Bereitstellung kontinuierlicher Dienstleistungen oder Produkte abzielt. Dieser Artikel gilt für alle als Kontinuitätszusammenarbeit bezeichneten Abkommen.

2. Dauer der Zusammenarbeit: Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, wird eine kontinuierliche Zusammenarbeit zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten eingegangen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die Zusammenarbeit automatisch um weitere Zeiträume gleicher Dauer verlängert, sofern keine der Parteien etwas anderes angibt.

3. Beendigung oder Änderung der Zusammenarbeit: Die Beendigung der kontinuierlichen Zusammenarbeit oder Änderungen des Budgets sollten mindestens drei (3) Monate vor Ende des laufenden Zeitraums schriftlich angekündigt werden. Dies kann per Einschreiben oder formeller E-Mail an administratie@sumedia.nl geschehen.

4. Bedingungen bei Beendigung: Bei Beendigung der Zusammenarbeit bleiben alle von Sumedia bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellten Beträge fällig. Im Voraus bezahlte Beträge für Dienstleistungen oder Produkte, die nach dem Kündigungsdatum anfallen, werden anteilig berechnet.

5. Änderung der Bedingungen: Sumedia behält sich das Recht vor, die Bedingungen der kontinuierlichen Zusammenarbeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens einen (1) Monat vor dem Datum des Inkrafttretens mitgeteilt.

Artikel 10 – Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

1. Alle von Sumedia berechneten Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern,

2. von der Regierung auferlegte Zölle oder Abgaben. Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro angegeben.

3. Sumedia behält sich das Recht vor, bei einer Vertragsverlängerung/einem neuen Vertragsabschluss mit dem Kunden die Preise zu ändern.

4. Alle Arbeiten, die Sumedia ausserhalb des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages ausführt, werden zu den üblichen Tarifen von Sumedia verrechnet.

4. Die Zahlung des Kunden an Sumedia hat gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Falls nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Sumedia behält sich das Recht vor, jederzeit Vorauszahlung, Teilzahlung oder Sicherheiten für die Zahlung zu verlangen.

5. Im Falle eines Zahlungsverzugs kommt der Kunde sofort in Verzug. Ohne weitere Inverzugsetzung schuldet der Kunde ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte.

6. Wenn Sumedia eine unbezahlte Rechnung oder einen Teil davon einem Dritten zum Inkasso übergibt, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Sumedia aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden entstehen, zu Lasten des Kunden.

7. Preisänderungen, die sich aus einem der vorstehenden Absätze ergeben, berechtigen den Kunden nicht zur Auflösung des Vertrages.

Artikel 11 – Geistiges Eigentum

1. Die von Sumedia hergestellten Materialien bzw. Waren und erbrachten Dienstleistungen sind und bleiben Eigentum von Sumedia, ebenso wie das Recht, sie zu nutzen, sofern nicht anders vereinbart.

2. Sumedia behält zu jeder Zeit das Urheberrecht an den von Sumedia in Auftrag gegebenen oder anderweitig entwickelten Artikeln.

3. Im konkreten Fall der Vermittlungsprojekte bleibt das geistige Eigentum an den CRM-Links im Besitz von Sumedia. Projekte können auch ohne diesen Link angenommen werden. Außerdem müssen die Namensgebung und der Verweis auf Sumedia beibehalten werden.

Artikel 12 – Höhere Gewalt

1. Höhere Gewalt bedeutet alle äußeren Ursachen, die nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dazu gehören u.a. Ausfälle der Internetverbindung, Ausfälle der Telekommunikationsstruktur, Netzwerkausfälle, Ausfälle bei Payment-Providern, Hosting-Providern und anderen extern beauftragten Dienstleistern (z.B. Parteien), unvollständige Belegung von Einwahlpunkten, Stromausfall, Verweigerung oder Einstellung der Leistungserbringung durch Externe, die Sumedia nicht zu vertreten hat (z.B. bei SEO-Optimierung) usw. Sumedia haftet gegenüber dem Kunden im Falle höherer Gewalt nicht für Schäden -in welcher Form auch immer-.

2. Sumedia ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand die Erfüllung des Vertrages verhindert. Sumedia ist nicht an ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag gebunden, wenn deren Erfüllung aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist.

3. Dauert der Zeitraum, in dem die Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können, länger als 3 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Etwaige Verpflichtungen zur Zahlung fälliger Beträge bleiben auch im Falle höherer Gewalt bestehen.

Artikel 13 – Stilllegung

1. Sumedia hat das Recht, gelieferte Produkte und Dienstleistungen (vorübergehend) außer Betrieb zu setzen und/oder deren Nutzung einzuschränken, wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung gegenüber Sumedia aus dem Vertrag nicht erfüllt oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Sumedia benachrichtigt die Gegenpartei im Voraus, es sei denn, dies ist unzumutbar.

Etwaige Verpflichtungen zur Zahlung fälliger Beträge bestehen auch während der Stilllegung fort.

3. Die Inbetriebnahme wird wieder aufgenommen, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen innerhalb einer von Sumedia gesetzten Frist erfüllt hat.

4. Zum Zwecke von Wartungsarbeiten ist Sumedia berechtigt, die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen.

5. Bei allen in Artikel 9 genannten Kündigungsgründen behält sich Sumedia das Recht vor, gelieferte Dienstleistungen vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen, um weiteren Schaden im weitesten Sinne zu verhindern.

Artikel 14 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

1. Auf alle Offerten, Angebote, Verträge und Leistungen von Sumedia findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

2. Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die sich aus dem Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, oder aus den betreffenden Bedingungen selbst sowie aus deren Auslegung oder Erfüllung ergeben oder sich darauf beziehen, sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Art, werden vom zuständigen Gericht in Arnheim entschieden, sofern nicht das Bezirksgericht zuständig ist.

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